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Pflegeheime: Landkreistag weist Kritik an Sozialämtern zurück

Ein Arbeitgeberverband wirft Sozialämtern vor, Pflegebedürftige im Stich zu lassen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Kostenübernahme-Anträge für Pflegeheime würden zu lange bearbeitet. Der Deutsche Landkreistag findet die Vorwürfe abwegig.
von Carl-Friedrich Höck · 22. März 2024

Wer pflegebedürftig ist, aber sich einen Aufenthalt im Pflegeheim nicht leisten kann, hat Anspruch auf staatliche Unterstützung. „Hilfe zur Pflege“ heißt diese Sozialleistung. An der praktischen Umsetzung gibt es jedoch Kritik.

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) wirft den Sozialämtern in einer aktuellen Mitteilung vor, die Versorgung Pflegebedürftiger aufs Spiel zu setzen. AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt: „Theoretisch übernimmt das Sozialamt die Heimkosten, wenn ein Pflegebedürftiger sich diese nicht mehr leisten kann. Doch in der Praxis entsteht für die Antragssteller ein entwürdigender Schwebezustand. Sie können ihre Rechnungen längst nicht mehr bezahlen, wissen aber nicht, ob ihr Antrag bewilligt ist, weil die Bearbeitung regelmäßig sechs bis acht Monate dauert.“

„Sozialämter missbrauchen das Verantwortungsbewusstsein”

Die Pflegeheime, so Greiner, unterstützten bei der Antragstellung und sicherten auch die pflegerische Versorgung ab. Selbst dann, wenn Rechnungen über Monate unbezahlt blieben. Dies geschehe aus Respekt vor der Würde der Pflegebedürftigen. „Die Sozialämter missbrauchen jedoch das Verantwortungsbewusstsein der Pflege-Anbieter“ behauptet Greiner. Es seien Fälle bekannt, in denen die Sozialhilfeträger die Heimbetreiber dazu auffordern, Verträge mit Sozialhilfeempfänger*innen zu kündigen. Außerdem würden Zahlungen für nachgewiesene Immobilienkosten von den Ämtern regelmäßig und einseitig gekürzt. Dabei müsse das Zimmer eines Sozialhilfeempfängers selbstverständlich genauso modern sein wie das eines Selbstzahlenden.

Ähnliche Klagen waren zuletzt auch aus anderen Lobbyorganisationen privat-gewerblicher Pflegeanbieter zu hören gewesen. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) konstatierte nach einer Mitgliederbefragung im Oktober vergangenen Jahres eine „unzumutbare Zahlungsmoral der örtlichen Träger der Sozialhilfe“. Und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) vermeldete im November 2023, dass die Sozialhilfeträger in Bayern den Pflegeeinrichtungen 6,5 Millionen Euro schuldeten.

Landkreise verweisen auf andere Gründe für Verzögerungen

Der Deutsche Landkreistag weist die pauschale Kritik an den Sozialämtern auf DEMO-Nachfrage zurück. „Ich finde das Wording des AGVP unerhört“, sagt Irene Vorholz, Beigeordnete für Soziales und Arbeit. Lange Bearbeitungsdauern gebe es im Einzelfall, aber keineswegs flächendeckend. Und wo es sie gebe, liege die Verantwortung nicht immer bei den Sozialämtern, sondern an anderer Stelle.

So würde sich die Bearbeitung zum Beispiel verzögern, wenn die Unterlagen der Antragstellenden nicht vollständig seien, also die finanzielle Bedürftigkeit nicht geprüft werden könne. Zudem müssten zunächst die Pflegekassen den Pflegegrad der Bedürftigen feststellen. Das dauere oft lange, doch dafür könnten die Landkreise nichts. Viele Sozialämter zahlten Abschläge, damit die Einrichtungen nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben. Nur in einigen Fällen seien es tatsächlich die Sozialämter, bei denen ein Antrag lange unbearbeitet liegt. Gründe hierfür seien Personalmangel, ein hoher Krankenstand oder auch eine Software-Umstellung.

Jeder dieser Fälle sei unschön und es werde alles daran gesetzt, Abhilfe zu schaffen, bekräftigt Vorholz. Sie bezweifelt aber, dass diese das Insolvenzrisiko von Heimbetreibern wesentlich erhöhen. 70 Prozent der Heimbewohner*innen seien gar keine Sozialhilfeempfänger*innen, merkt die Beigeordnete an. Dass manche Heime derzeit Schwierigkeiten haben, liege vor allem am großen Personalmangel, den gestiegenen Energiekosten, der Inflation und zum Teil zu niedrigen Auslastungsquoten.

Autor*in
Carl-Friedrich Höck

ist Leitender Redakteur der DEMO. Er hat „Public History” studiert.

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